Corona Sonderregelungen mehrheitlich aufgehoben
Viele Corona-Sonderregelungen, die für die Abrechnungspraxis wichtig waren, wurden zum 31. März 2022 aufgehoben.
Weiterhin gelten z.B.: Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. Mai 2022 und die Behandlungen per Videosprechstunde ist bis maximal 30 % der Behandlungsfälle möglich.
Weitere Infos finden Sie hier:
Coronavirus: Praxishinweise