Corona Sonderregelungen mehrheitlich aufgehoben

Corona Sonderregelungen mehrheitlich aufgehoben

Viele Corona-Sonderregelungen, die für die Abrechnungspraxis wichtig waren, wurden zum 31. März 2022 aufgehoben.

Weiterhin gelten z.B.: Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. Mai 2022 und die Behandlungen per Videosprechstunde ist bis maximal 30 % der Behandlungsfälle möglich.

Weitere Infos finden Sie hier:
Coronavirus: Praxishinweise

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.