Videosprechstunde – So profitieren Patientinnen und Patienten!
Die Kommunikation in Arztpraxen wird zunehmend digitaler. Das zeigen die Ergebnisse der Umfrage PraxisBarometer Digitalisierung 2022 im Auftrag der KBV: 25% der Vertragsarztpraxen kommunizieren mehrheitlich digital mit ihren Patienten außerhalb der Praxis. Ein Jahr zuvor waren es 23%. Ein deutlicher Anstieg zeigt sich bei Praxen mit nahezu komplett digitaler Kommunikation: im Jahr 2021 waren dies 7%, im Jahr 2022 schon 11% der Praxen1.
Wie funktioniert die Videosprechstunde für die Patienten und wann profitieren diese davon?
Die Nutzung der Videosprechstunden nimmt in den letzten Jahren langsam, aber kontinuierlich zu. Ich zeige euch, welche Vorteile damit verbunden sein können und welche Voraussetzungen eure Patienten erfüllen sollten.
In welchen Bereichen bietet sich die Videosprechstunde für Patienten besonders an?
Die Videosprechstunde als eine Anwendung der Telemedizin wird von Arztpraxen dann eingesetzt, wenn es medizinisch sinnvoll und seitens der Patienten machbar ist. Besonders für chronisch erkrankte Patienten, die einer Praxis schon bekannt sind, scheint die Videosprechstunde in der Kommunikation geeignet zu sein.
Vorteile der Versorgung chronisch kranker Patienten durch die Videosprechstunde zeigen sich beispielsweise in der Wundversorgung. Hierbei bietet die Telemedizin Vorteile für Patienten und Arztpraxen gleichermaßen2:
- Engmaschige Betreuung, bei der die Patienten im häuslichen Umfeld bleiben und zeitintensive Praxisbesuche vermieden werden können.
- Optimale Behandlung durch eine schnelle Beurteilung, um die Therapie kurzfristig auf das aktuelle Wundstadium anzupassen.
- Hohe Diagnosesicherheit und Arbeitserleichterung, da zeitintensive Hausbesuche vermieden werden können.
Welche Voraussetzungen brauchen Patienten, um an einer Videosprechstunde teilzunehmen?
- Vor der Teilnahme an einer Videosprechstunde muss der Patient seine Einwilligung abgeben, entweder über den Anbieter oder über die Praxis.
- Es wird keine besondere Technik benötigt. Ein Smartphone mit Bildschirm, Kamera und Mikrofon, ein Tablet oder Computer mit einer stabilen Breitband-Internetverbindung reichen bereits aus.
- Gängige Betriebssysteme werden unterstützt. Ist kein entsprechendes Betriebssystem vorhanden, kann es sein, dass der Patient bestimmte Software oder eine App herunterladen muss.
- Es werden auch gängige Browser unterstützt. Die Patienten sollten möglichst die neueste Version ihres Browsers installiert haben.
- Ein zertifizierter Videodienstanbieter stellt Einwahldaten zur Verfügung.
- Die Praxis stellt den Termin und die Zugangsdaten für eine Videosprechstunde ein.
- Die Patienten müssen sich immer mit korrektem Namen registrieren und – bestenfalls 10 Minuten vor dem Termin – einwählen. Der Patient wartet dann im Online-Wartezimmer.
Welche Voraussetzungen braucht die Arztpraxis, um eine Videosprechstunde anbieten zu können?
Diese Frage und worauf wir als MFA achten sollten, hat meine Kollegin Dr. Christine von Reibnitz sehr schön hier beantwortet: Wie Videosprechstunden gut funktionieren
Übrigens: Ab Oktober 2023 werden voraussichtlich weitere Leistungen in den Videosprechstunden verordnungsfähig sein. Haltet euch also auf dem Laufenden oder schaut dafür in diesen aktuellen Beitrag: Ab Oktober 2023: Leistungen per Videosprechstunde
Was sind eure Erfahrungen mit Videosprechstunden? Bietet ihr diese an? Wenn ja, in welchen Fällen, für welche Patienten und was besprecht ihr via Videosprechstunde? Ich bin gespannt, was ihr berichtet!
Viele Grüße
Eure Steffi