Richtige Verordnung von Verbandmitteln

Richtige Verordnung von Verbandmitteln

Die richtige Verodnung von Verbandmitteln ist eine Herausforderung für sich: Was zählt als Sprechstundenbedarf? Was fällt unter den Praxisbedarf? Was wird durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet und kann verordnet werden? Ich habe mit meiner Kollegin Dr. Christine von Reibnitz gesprochen und ein paar Tipps und Tricks für Euch zusammengestellt.

Christine, was ist der Unterschied zwischen Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf?

Praxisbedarf ist nicht verordnungsfähig und wird von den Arztpraxen selbst gekauft und bezahlt. Diese Kosten sind oft mit der Vergütung für die ärztliche Leistungserbringung abgegolten. Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst hingegen Artikel, die in der ambulanten Versorgung bei Sofort- oder Notfallbehandlungen bei mehr als einem Patienten angewendet werden und für solche Fälle vorgehalten werden müssen. Das sind beispielsweise Arzneimittel, Verband- oder Hilfsmittel. Der SSB wird von den Kassen bezahlt und ist verordnungsfähig.

Was ist das Besondere in der Abrechnung des Sprechstundenbedarfs?

Die Abrechnung des SSB wird zwischen den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) geregelt. hier wird festgelegt, welche Artikel in der jeweiligen KV-Region zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen – das Ganze findet sich in einer sogenannten „Positivliste“.

Was muss man bei der Rezeptausstellung allgemein beachten?

Der Umfang des SSB muss dem Bedarf der Arztpraxis entsprechen, d.h. sich an der Anzahl der Patienten orientieren (Richtgrößenvolumen), sonst kann es in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Abweichungen und Rückzahlungsforderungen an die GKV kommen. Es sollten also solche Produkte vorgehalten werden, die dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Spezielle Produkte, die für einen Patienten bestimmt sind, fallen nicht unter den SSB, sondern werden auf den Namen des Patienten verordnet. Der Sprechstundenbedarf dient der Erstversorgung der Patienten in der Praxis

Im Bild unten sieht man, wie ein Rezept ausgefüllt sein sollte. Es ist wichtig, dass ein Rezept vollständig und fehlerfrei ausgefüllt wird, sonst kommt das Rezept von der Rezeptprüfstellt zurück und wird nicht abgerechnet!

Rezept Verordnung von Verbandmitteln
  1. Krankenkasse und Krankenkassen‐Nummer des Patienten eintragen
  2. Kreuzen Sie die 9 für Sprechstundenbedarf und die 7 für Hilfsmittel an
  3. 9‐stelliges Institutionskennzeichen (IK‐Nummer) eintragen
  4. Betriebsstättennummer (BSNR) ausfüllen
  5. Lebenslange Arztnummer (LANR) eintragen
  6. Datum des abzurechnenden Quartals eintragen
  7. PZN, Artikelbezeichnung pro Position mit Abmaßen (z. B. 10 x 10 cm) und Mengeneinheiten (z. B. 10 Stück) angeben
  8. Praxisstempel, Berufsbezeichnung, Name des Arztes und Telefonnummer
  9. Unterschrift des Arztes

Wie sieht es mit Produkten der modernen Wundversorgung aus? Können diese Artikel über den SSB abgerechnet werden?

Ja, das geht für den die Erstversorgung und/oder Notfallversorgung eines Patienten durchaus. Für die weitere Behandlung müssen die Produkte dann aber dem jeweiligen Patienten direkt zugeschrieben werden. Zu den Produkten der modernen Wundversorgung gelten dabei bestimmte Polyurethan-Schäume (z.B. DracoFoam), Hydrokolloide (z.B. DracoHydro), semipermeable Wundfolien und Wunddistanzgitter (z.B. DracoTüll Silikon). Hier bitte die SSB Vereinbarungen in der jeweiligen KV beachten.

Wie gehe ich damit um, wenn ich in einer Praxis mit vielen Patienten in der Wundversorgung arbeite? Wie passt das mit dem Richtgrößenvolumen zusammen?

Damit es bei der Prüfung des Richtgrößenvolumens zu keinen Problemen kommt, sollte in so einem Fall an die Beantragung von Praxisbesonderheiten gedacht werden!

Ich danke Dir für diese Übersicht, Christine!

Wenn ihr sehen wollt, welche Verbandmittel eure zuständige KV als SSB anerkennt, schaut einmal in der Suchfunktion auf der Website www.draco.de unter „Sprechstundenbedarf“. Beim Scrollen könnt ihr eure KV anklicken.

Habt ihr noch weitere Tipps oder Erfahrungen, die dabei helfen können, Verbandmittel korrekt als SSB abzurechnen? Ich freue mich über eure Kommentare!

Viele Grüße

Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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