Offene Sprechstunde für akute Fälle
Montagmorgen 8 Uhr in Deutschland: Wieder einmal stehen unangemeldet fünf Patienten ohne Termin am Empfang und möchten jetzt und sofort behandelt werden. Mit Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind grundversorgende Fachärzte verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden in der Woche ohne Terminvergabe anzubieten. Aber muss man in der Akutsprechstunde wirklich jeden Patienten sofort behandeln? Was gibt es bei der Akutsprechstunde zu beachten?
Bei den offenen Sprechstunden herrscht weiterhin oft Wirrwarr, obwohl das TSVG die Anforderungen an grundversorgende Fachärzte klar geregelt hat. Ich habe euch einmal einige FAQ – häufig gestellte Fragen beantwortet!
Wer ist verpflichtet, offene Sprechstunden anzubieten?
Ärzte der folgenden Fachrichtungen müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung anbieten:
- Augenärzte
- Chirurgen
- Gynäkologen
- HNO-Ärzte
- Hautärzte
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Nervenärzte
- Neurologen
- Neurochirurgen
- Orthopäden
- Psychiater
- Urologen
Hausärzte können ebenfalls offene Sprechstunden anbieten und die dort erbrachten Leistungen abrechnen, jedoch nicht als extrabudgetäre Leistung (siehe unten).
Wie müssen die offenen Stunden in der Woche angeboten werden?
Die fünf Akutsprechstunden pro Woche gelten für Praxen bei vollem Versorgungsauftrag. Bei geringerem Auftrag müssen die Akutsprechstunden entsprechend anteilig angeboten werden.
Es ist den Arztpraxen freigestellt, wie sie die Akutsprechstunden auf die Arbeitswoche verteilen. Es ist die Entscheidung der Praxis, ob sie – im Falle eines vollen Versorgungsauftrags – beispielsweise jeden Tag eine Stunde oder an einem Tag in der Woche alle fünf Stunden anbieten möchte.
Arbeiten mehrere Ärzte in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), müssen nicht alle Ärzte selbst die Akutsprechstunden anbieten. In dem Fall ist es nur wichtig, die Stundenzahl insgesamt zu erfüllen: bei drei Ärztinnen mit vollem Versorgungsauftrag wären das also 15 Akutsprechstunden pro Woche.
Welche Patienten kommen für die Akutsprechstunde in Frage?
Die gesetzlichen Vorgaben fordern von den Praxen nur ein, so viele Patienten zu behandeln, wie die Kapazitäten der Praxis überhaupt erlauben und ermöglichen. Kommt also eine Patientin in die Praxis, die nicht umgehend eine Behandlung braucht, ist es in Ordnung, sie auf die nächste offene Sprechstunde zu „vertrösten“ oder ihr einen regulären Termin anzubieten.
Wie werden Leistungen der Akutsprechstunde vergütet?
Leistungen der offenen Sprechstunde unterliegen der extrabudgetären Vergütung und werden damit in voller Höhe vergütet. Je Quartal ist der Anteil der extrabudgetär vergüteten Patienten allerdings gedeckelt. Es dürfen maximal 17,5 Prozent der im Quartal behandelten Patienten (= Arztgruppenfälle) als „offene Sprechstunde“ extrabudgetär abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für die o.g. Fachärzte, jedoch nicht für Hausärzte.
Was gibt es sonst noch bei der offenen Sprechstunde zu beachten?
Jede Facharztpraxis der o.g. Fachrichtungen ist verpflichtet, die Zeiten ihrer Sprechstunden bekannt zu geben. Das kann auf der Website, per Aushang oder Anrufbeantworter erfolgen. Die Zeiten müssen auch an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung gemeldet werden.
Wie handhabt ihr die offene Sprechstunde? Wie informiert ihr eure Patienten darüber? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Eure Steffi