Kooperation zwischen Gesundheitseinrichtungen
Praxisalltag

Kooperation zwischen Gesundheitseinrichtungen

Strategische Kooperationen zwischen Arztpraxen bergen großes Potenzial, um die Versorgungsqualität zu verbessern und Synergien zu nutzen. Allerdings müssen dabei einige Aspekte beachtet werden und die Tücke liegt nicht selten im Detail.

In diesem Blog-Artikel gebe ich euch einen groben Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, die von Empfehlungsmarketing bis hin zur strategischen Kooperation reichen kann.

Grundsätze in der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitseinrichtungen

  • Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Schutz der Patientendaten hat oberste Priorität. Jeder Austausch von Informationen muss datenschutzkonform erfolgen. Patienten müssen stets über den Austausch ihrer Informationen informiert und ihre Einwilligung eingeholt werden. Zudem müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Interessenskonflikte vermeiden: Kooperationen dürfen nicht zu Interessenskonflikten führen, die zulasten der Patienten gehen. Empfehlungen oder Überweisungen müssen rein medizinisch motiviert sein, nicht aus wirtschaftlichen Interessen. Die Unabhängigkeit der Ärztinnen und Ärzte muss stets gewahrt bleiben.
  • Transparenz und Kommunikation: Eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist essenziell. Ärzte, Praxen und Kliniken sollten regelmäßig Informationen austauschen, Abläufe abstimmen und gemeinsame Verbesserungspotenziale identifizieren. Nur so können Reibungsverluste minimiert und die Versorgungsqualität optimiert werden.
  • Strukturelle Rahmenbedingungen: Auf übergeordneter Ebene müssen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für strategische Kooperationen geschaffen werden. Dazu gehören klare Vorgaben zum Datenaustausch, Vergütungsmodelle, die Zusammenarbeit fördern, sowie Anreizsysteme, um die Praxisteams zur Kooperation zu motivieren.
  • Vertrauensaufbau und Patientenorientierung: Nicht zuletzt ist es wichtig, das Vertrauen der Patienten in die Zusammenarbeit der Gesundheitsakteure aufzubauen. Patienten müssen verstehen, welche Vorteile die jeweilige Kooperation für sie bringt und wie ihre Daten geschützt werden. Nur wenn Patienten die Kooperation als vertrauensvoll und zu ihrem Wohl empfinden, ist die Akzeptanz der Patienten gegeben. 

Kooperationsstrategien im Gesundheitswesen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arztpraxen strategisch kooperieren können:

  • Empfehlungsmarketing: Empfehlungsmarketing kann eine wertvolle Ergänzung für eine Arztpraxis sein, um neue Patienten zu gewinnen und die Beziehung zu bestehenden Patienten zu stärken. Weiter unten gehe ich auf diesen Aspekt detaillierter ein.
  • Überweisungsmanagement: Überweisungen zwischen Ärzten und Praxen sind üblich, um Patienten an Spezialisten zu vermitteln. Hier ist es wichtig, dass die Überweisungen medizinisch indiziert sind und nicht aus rein wirtschaftlichen Motiven erfolgen.
  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen: Praxen können Ressourcen wie Räumlichkeiten (z.B. Operationsraum), medizinische Geräte (z.B. Röntgengerät) oder Verwaltungspersonal (z.B. Empfangsmitarbeiter) gemeinsam nutzen. Dies ermöglicht Kosteneinsparungen und eine effizientere Auslastung.
  • Wissens- und Erfahrungsaustausch: Ein regelmäßiger Austausch von Wissen, Erfahrungen und Strategien zwischen Praxen kann allen Beteiligten neue Impulse geben. Mitarbeiterworkshops oder Praxisnetzwerke können hierfür geeignete Formate sein.
  • Gemeinsame Entwicklung von Innovationen: Praxen können bei der Entwicklung und Erprobung neuer Versorgungskonzepte, digitaler Lösungen oder Behandlungsansätze kooperieren. So lassen sich Risiken teilen und Synergien heben.

Empfehlungsmarketing zwischen Gesundheitseinrichtungen

Wann ist Empfehlungsmarketing erlaubt?

Empfehlungsmarketing ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich um sachliche Informationen handelt und keine irreführende Werbung betrieben wird. Ihr dürft Patienten also durchaus auf eine andere Praxis und deren Leistungen aufmerksam machen. Allerdings ist es untersagt, andere Ärzte oder Praxen herabzuwürdigen oder zu diffamieren. 

Vorsicht bei Gesundheitsempfehlungen

Im Gesundheitssektor müsst ihr jedoch besonders vorsichtig sein, wenn ihr Empfehlungen aussprecht. Eure Aussagen könnten als ärztlicher Rat interpretiert werden, auch wenn ihr keine Ärztin oder Arzt sind. Achtet darauf, dass eure Empfehlungen neutral und sachlich bleiben und keine medizinischen Ratschläge beinhalten.

Überweisungen zwischen Praxen

Überweisungen zwischen Ärzten und Praxen sind durchaus üblich und sinnvoll, um Patienten an Spezialisten zu vermitteln. Allerdings müssen ihr hier immer die Grenzen des Arzt-Patienten-Verhältnisses beachten. Überweist eure Patienten nur dann, wenn es medizinisch indiziert ist und nicht aus wirtschaftlichen Interessen. 

Empfehlungsmarketing und Überweisungen zwischen Arztpraxen können durchaus sinnvoll sein, um die Versorgung eurer Patienten zu optimieren. Auch strategische Kooperationen zwischen Arztpraxen bergen großes Potenzial, um die Versorgungsqualität zu verbessern und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Achtet aber darauf, die rechtlichen Grenzen einzuhalten, eure Unabhängigkeit zu wahren und das Wohl eurer Patienten an erster Stelle zu stellen. Mit der richtigen Herangehensweise können ihr so die Zusammenarbeit zwischen Praxen zum Vorteil aller nutzen.

Was setzt ihr in eurer Praxis um? Habt ihr strategische Kooperationen? Ich freue mich, wenn ihr eure Erfahrungen mit uns teilt!

Viele Grüße

Eure Steffi

Schon gelesen?

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

E-Mail schreiben