Gehaltsverhandlung: nicht einfach, aber manchmal nötig!

Gehaltsverhandlung: nicht einfach, aber manchmal nötig!

Wie Ihr bestimmt wisst, sind mit Beginn des Jahres Tariferhöhungen für uns MFA in Kraft getreten: 6 Prozent mehr im Jahr 2021, weitere 3 Prozent ab 2022 und nochmals 2,6 Prozent ab 2023. So weit so gut! Aber was, wenn man einen außertariflichen Vertrag hat? Ich gebe Euch ein paar Tipps zur Gehaltsverhandlung.

Eine gute Vorbereitung ist alles! Meinen ersten Ratschlag möchte ich klipp und klar formulieren: geht niemals – nie, wirklich nie! – unvorbereitet in ein Gehaltsverhandlungsgespräch. Ihr müsst Euch über Eure Ziele und Forderungen im Klaren sein. Dabei ist es egal, ob beim aktuellen Arbeitgeber oder bei einem Jobwechsel das Gehalt verhandelt werden soll.

Betrachtet den aktuellen Gehalts-Status-Quo:

  • Wie hoch ist das Bruttogehalt?
  • Gibt es Job-assoziierte Benefits? Damit könnten zum Beispiel Vereinbarungen zu Fort- oder Weiterbildungen gemeint sein, für die man freigestellt wird oder die sogar vom Arbeitgeber bezahlt werden.
  • Gibt es weitere Boni? Hiermit meine ich: 13. Jahresgehalt (Achtung: in den meisten Verträgen ist das sog. „Weihnachtsgeld“ eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die nicht jährlich ausgezahlt werden muss), Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, Zuschuss für die Kinderbetreuung, Tank- oder Essensgutscheine etc.
  • Wie ist die Arbeitszeit? Auch an der „Zeit-Schraube“ kann man drehen, wenn die „Geld-Schraube“ ausgeschöpft ist. Eine gearbeitete Stunde weniger pro Woche macht über das Jahr gerechnet viel aus!
  • Wie ist der Urlaubsanspruch? Das ist ebenfalls eine „Zeit-Schraube“, die einen großen Effekt haben kann. Denn es macht einen spürbaren Unterschied, ob man 24 oder sogar 30 Urlaubstage im Jahr hat.

Was ist der zukünftige Wunschzustand?

  • Was soll sich an den Konditionen des Gehalts verändern? Eine Gehaltsspanne für sich festzulegen, in der man sich fair vergütet fühlt, ist sinnvoll. Apropos fair: Eine Frage wie: „Ist das innerhalb Ihres Budgets?“ oder „Ist das für Sie denkbar und realisierbar?“ spielt den Ball an den Verhandlungspartner zurück und ermöglicht, dass die Ärztin oder der Arzt als Vorgesetzte/r die eigene Perspektive einbringt.
  • Was soll sich am eigenen Aufgaben- oder Verantwortungsbereich ändern? Eine Erweiterung des eigenen Aufgabenbereichs, eine zusätzliche Funktion oder eine erfolgreich abgeschlossene Zusatzqualifikation erleichtern immer die Argumentation für eine Gehaltsanpassung. Ist das nicht der Fall, macht eine Liste mit allen – auch noch so kleinen – Aufgaben, für die man verantwortlich ist, Sinn.
  • Macht Euch auch Gedanken über Erfolge oder positive Ergebnisse, die Ihr für Eure Praxis erzielt habt! Was rechtfertigt eine Gehaltserhöhung?

Das Gespräch sollte in einem wertschätzenden Dialog geführt werden. Dazu gehören neben der guten Vorbereitung auch eine selbstbewusste Einstellung und Sachlichkeit im Austausch. Also Schultern straffen und mit klaren Vorstellungen und Vorschlägen ins Gespräch gehen!

Was tun bei negativer Rückmeldung?

„Es gibt aktuell keine Möglichkeit, das Gehalt zu erhöhen. Wir haben kein Budget dafür.“

Hier kann beispielsweise an den o.g. „Zeit-Schrauben“ gedreht werden. „Anstelle eines höheren Gehalts kann ich mir auch gut vorstellen… (1) drei zusätzliche Urlaubstage zu erhalten… (2) die Fortbildung zu XY bei Freistellung von der Arbeit zu absolvieren.“

„Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keinen Spielraum. Wir müssen das auf einen späteren Zeitpunkt im nächsten Jahr verschieben.“

Diese – zugegebenermaßen nicht ganz unrealistische Situation – ist zwar nachvollziehbar, aber es sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. „Das ist für mich nachvollziehbar. Ich habe kürzlich XY besonders positiv abgeschlossen/erledigt/erreicht und denke aus dem Grund, dass eine Gehaltsanpassung angemessen ist. Lassen Sie uns daher bitte einen Termin im neuen Quartal vereinbaren.“

„Sie verdienen jetzt schon deutlich mehr als Ihre KollegInnen, daher ist eine Gehaltsanpassung nicht realisierbar.“

Diese Aussage ist inhaltlich nicht überprüfbar. Und auch wenn das der Fall sein sollte: Bei einem entsprechend größeren Verantwortungsbereich, mehr Erfahrung, längerer Betriebszugehörigkeit etc. ist das durchaus gerechtfertigt. Dann sollten diese Gründe formuliert werden: „Ich (1) übernehme in der Praxis XY in alleiniger/primärer Verantwortung… (2) bringe mich seit XY Jahren sehr engagiert in der Praxis ein und habe vergleichsweise mehr Erfahrung. Daher halte ich eine Gehaltsanpassung für angemessen. Was könnten Sie sich denn vorstellen?“

Eine Frage an die oder den Verhandlungspartner/in am Ende der eigenen Ausführungen eröffnet den Dialog und zeigt, dass Ihr gesprächsbereit seid. So oder so: die für Euch zuvor festgelegte „Schmerzgrenze“ solltet Ihr erreichen. Ist das nicht möglich, macht es allerdings manchmal Sinn, die eigene Expertise in einer anderen Praxis einzubringen und sich anderweitig zu bewerben. Am Ende sollten nämlich doch beide Seiten – MFA und Praxisleitung – zufrieden sein.

Was sind Eure Erfahrungen mit Gehaltsverhandlungen? Was hat bei Euch gut geklappt? Welche Tipps würdet Ihr Euren Kolleginnen und Kollegen mit auf den Weg geben? Ich freue mich über Eure Erfahrungen!

Viele Grüße

Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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