Elternzeit als Angestellte in der Arztpraxis
Praxisalltag

Elternzeit als Angestellte in der Arztpraxis

Als medizinische Fachangestellte haben Mitarbeiter in Arztpraxen Anspruch auf Elternzeit. Allerdings bringt die Inanspruchnahme von Elternzeit in einer Arztpraxis einige Besonderheiten mit sich, die Arbeitgeber und Beschäftigte beachten müssen. Auch die Rückkehr nach der Babypause will gut geplant sein.

Gerade in kleineren Arztpraxen kann die Elternzeit einer medizinischen Fachangestellten den Praxisalltag vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Arbeitgeber muss für Vertretung sorgen und den Arbeitsablauf entsprechend anpassen. Hier ist eine gute Kommunikation und Planung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten wichtig.

Häufig haben die werdenden Eltern einen groben Plan, wie sie den Wiedereinstieg nach der Babypause planen. Planänderungen kann es aus verschiedenen Gründen trotzdem jederzeit geben, was es für die Arztpraxis erschwert. 

Nach der Geburt in Elternzeit

Während der Elternzeit wird kein Gehalt gezahlt, stattdessen steht das Elterngeld zur Verfügung, das vom Mitarbeiter beantragt werden muss. Mit Beginn des Mutterschutzes muss die Arztpraxis planen, wie die entstehende Lücke im Team ausgefüllt werden kann. Falls eine Elternzeitvertretung eingestellt werden muss, ist Planbarkeit für die Arztpraxis besonders wichtig, wann die pausierende Mitarbeiterin zurückkehren möchte.

Elternzeit und Teilzeit-Optionen

Beschäftigte können während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden wöchentlich) arbeiten. Je früher der Zeitpunkt der Rückkehr vereinbart werden kann, desto einfacher ist die Organisation für die Arztpraxis. Die Teilzeitbeschäftigung muss bei der Beantragung des Elterngeldes berücksichtigt werden und wird voll als Berufsjahre angerechnet.

Anrechnung der Elternzeit auf Berufsjahre

Laut Manteltarifvertrag werden die Zeiten des Mutterschutzes voll auf die Berufsjahre angerechnet, während die Elternzeit nur zur Hälfte angerechnet wird. Eine Ausnahme bildet die Teilzeitarbeit während der Elternzeit - diese wird ebenfalls voll auf die Berufsjahre angerechnet. 

Rückkehr aus der Elternzeit

Wenn die medizinische Fachangestellte nach der Elternzeit in die Praxis zurückkehrt, muss der Arbeitgeber ihr den vorherigen Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Dabei ist zu beachten, dass die Beschäftigte bei der Rückkehr nicht schlechter gestellt werden darf als vor Mutterschutz und Elternzeit.

Fort- oder Weiterbildung während der Elternzeit

Die Elternzeit kann auch dafür genutzt werden, sich selbst weiter zu qualifizieren. Idealerweise erfolgt das in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, sodass man nach der Rückkehr einen anderen oder erweiterten Aufgabenbereich übernehmen kann. In manchen Situationen bietet eine Fort- oder Weiterbildung auch die Möglichkeit, sich während der Elternzeit mit den neu erworbenen Kompetenzen nach einem anderen Arbeitgeber umzuschauen.

Für beide Wege gibt es verschiedene Fort- oder Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Branchen- oder Jobspezifische Fortbildungen: Diese Fort- oder Weiterbildungen knüpfen direkt an den bisherigen Beruf an und helfen dabei, während der Elternzeit auf dem aktuellen Stand zu bleiben oder sich in einem medizinischen Fachbereich vertiefend fortzubilden.
  • Projekt- und Praxismanagement: Fort- oder Weiterbildungen, die auf Tätigkeiten des Praxismanagements abzielen, sind ebenfalls eine Möglichkeit, sich zu qualifizieren. 
  • Soft-Skill-Seminare: Diese Seminare zielen darauf ab, persönliche Kompetenzen wie Kommunikation, Teamfähigkeit oder Führungsfähigkeiten zu stärken. Auch solche Trainings können die Karriereentwicklung unterstützen. 
  • Umschulungen: Ist ein inhaltlicher Wechsel des Verantwortungsbereichs das Ziel, bieten sich Umschulungen an, um für einen neuen Einsatzbereich oder neuen Job den „Fuß in die Tür“ zu bekommen. 

Digitale Fort- oder Weiterbildung durch Online-Kurse, E-Learning oder Fernstudien erleichtern die Vereinbarkeit der Qualifizierung mit Baby oder Kleinkind zu Hause. Hier findet ihr zum Beispiel ein paar Möglichkeiten, euch digital fortzubilden: Fortbildungen für MFA.

Um einen reibungslosen Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Beschäftigte frühzeitig miteinander kommunizieren. Gemeinsam könnt ihr Lösungen finden, z. B. eine schrittweise Rückkehr in Teilzeit.

Mit der richtigen Planung und gegenseitigem Respekt lässt sich die Elternzeit oftmals gut in den Praxisalltag integrieren. Auch Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung kann man für die Babypause in Erwägung ziehen.

Wie geht eure Praxis mit Mitarbeitern in Elternzeit um? Habt ihr ein Erfolgsrezept, das ihr hier teilen wollt?

Viele Grüße

Eure Steffi

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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