Einfach erklärt für unsere Patienten – die eAU
Praxisalltag

Einfach erklärt für unsere Patienten – die eAU

Seit dem 1. Januar 2023 sollen die Arbeitgeber der gesetzlich Versicherten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abrufen können. Ausdrucke des „gelben Scheins“ sollen damit weitestgehend der Vergangenheit angehören. 

Für uns MFA in den Arztpraxen ändert sich momentan wenig. Abgesehen von Nachfragen unserer Patientinnen und Patienten. Schon seit dem 1. Juli 2022 haben wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Bislang erhielten Patienten weiterhin Ausdrucke für sich und ihre Arbeitgeber. Letzteres entfällt mit der elektronischen AU (eAU) ab sofort. 

Was ändert sich nun also für unsere Patienten, was müssen sie tun und was sollten sie wissen?

1. Unverzügliche Meldung der AU beim Arbeitgeber

Weiterhin unverändert bleibt die Mitwirkungspflicht des Patienten, seine AU und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber mitzuteilen. In der Regel muss diese Krankmeldung (siehe Box) unverzüglich, also noch vor einem Arzt- oder Krankenhausbesuch, mitgeteilt werden. Nach dem Arzt- oder Krankenhausbesuch kann der Patient dann den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der AU informieren. Genaue Details, auf welchem Wege dies mitzuteilen ist (telefonisch, per Mail), sind im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt. Diesen Punkt hat die eAU also nicht verändert. 

2. AU als Ausdruck für den Patienten

Ebenfalls unverändert bleibt, dass der Patient die AU als Ausdruck („gelber Schein“) von der Arztpraxis erhält. Dies kann für die eigene Dokumentation beim Patienten hilfreich sein. Auf Wunsch kann der Patient auch noch eine AU in Papierform für seinen Arbeitgeber erhalten. Allerdings werden diese Daten nun elektronisch übermittelt (s.u.). 

3. Arztpraxis übermittelt elektronisch an Krankenkassen

Am Tag des Arztbesuches wird die AU elektronisch von der Arztpraxis an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. 

4. Arbeitgeber fragt AU bei den Krankenkassen an

Frühestens am Folgetag des Arztbesuches kann der Arbeitgeber bei der jeweiligen Krankenkasse des erkrankten Arbeitnehmers die eAU abrufen. Dies geschieht über eine Anfrage an den Kommunikationsserver der Krankenkasse. Damit hat der Patient selbst nichts zu tun.

Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung

Die Krankmeldung erfolgt durch den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankschreibung - sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt. 

5. Krankenkasse stellt eAU bereit

Nach der Abfrage des Arbeitgebers stellt die Krankenkasse auf ihrem Server die eAU für den Arbeitgeber bereit. Auch an diesem Schritt ist der Patient nicht beteiligt. 

Und wenn doch etwas schiefläuft?

In der elektronischen Übermittlung können an verschiedenen Stellen Fehler oder Störungen auftreten. Wird ein technischer Fehler noch in der Arztpraxis festgestellt, händigt die Praxis dem Arbeitnehmer einen Ausdruck für den Arbeitgeber aus. Tritt ein Fehler an einer anderen Stelle auf und die Arztpraxis wird erst später darüber informiert, druckt sie die eAU aus und übermittelt diese per Post an die Krankenkasse. Dort wird diese gescannt und auf den Kommunikationsserver der Krankenkasse hochgeladen. Anschließend kann der Arbeitgeber die eAU als Scan abrufen. 

Welche Fragen stellen eure Patienten? Wie funktioniert die eAU bislang? Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen!

Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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