Betriebliches Eingliederungsmanagement
Praxisalltag

Betriebliches Eingliederungsmanagement

In der arbeitsintensiven und stressigen Gesundheitsbranche ist es von entscheidender Bedeutung, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen. Die berufliche oder stufenweise Wiedereingliederung ist eine bewährte Methode, um Arbeitnehmern dabei zu helfen, nach längerer Krankheit, Unfall oder Verletzung erfolgreich in den Arbeitsalltag zurückzukehren. 

In diesem Blog möchte ich euch einen Überblick über mögliche Eingliederungswege geben. Bitte denkt daran, dass ich hier keine Rechtsberatung anbieten und ich auf eure individuelle Situation nicht eingehen kann. 

Ein wichtiger Unterschied liegt in dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der schrittweisen Wiedereingliederung nach Krankheit (auch als „Hamburger Modell“ bekannt). 

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krankheitsbedingt ausfällt (§167 Abs. 2 SGB IX). Das BEM hat zum Ziel, eine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, ist dabei jedoch ergebnisoffen. Dabei muss der Arbeitnehmer den damit verbundenen Maßnahmen jedoch zustimmen, insbesondere, wenn mit den BEM-Maßnahmen Änderungen im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich verbunden sind. Maßnahmen innerhalb des BEM können übrigens auch ein ergonomischer Arbeitsplatz, eine Weiterbildung oder Arbeitsplatzwechsel sein. Hier geht es also nicht immer darum, einem Arbeitnehmer zu ermöglichen, in seine alte Tätigkeit zurückzufinden.  

Was ist die berufliche Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)?

Die berufliche oder stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGB V) wird auch Hamburger Model genannt. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer nach Krankheit wieder an seine Arbeit heranzuführen. Hier wird in den meisten Fällen ein Stufenmodell zugrunde gelegt, das das Ziel verfolgt, den Arbeitnehmer schrittweise wieder in seinen Arbeitsalltag zu integrieren.

Wer beantragt die Wiedereingliederung?

In der Regel kommt die Initiative vom Arbeitnehmer. Die Antragsstellung muss mit Arbeitgeber und behandelndem (Haus-)Arzt abgestimmt sein, da man sich zuvor auf einen Stufenplan (s.u.) einigt. Dies wird in der „Beginnmitteilung“ festgehalten, die man vom Reha-Träger erhält: Arzt und Arbeitgeber bestätigen die Laufzeit der Wiedereingliederung und die im Stufenplan vereinbarten Bedingungen. 

Für die Beantragung sucht man den Kontakt zur Kranken- oder Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Wiedereingliederung direkt im Anschluss an eine Reha-Maßnahme stattfindet. Hierfür muss der Antrag spätestens vier Wochen nach Reha-Abschluss gestellt werden. Lehnt die Reha-Stelle den Antrag ab, sollte man sich innerhalb von zwei Wochen an die Krankenkasse wenden. 

Wie lange dauert die berufliche Wiedereingliederung und wie sieht ein Stufenplan aus?

Die Wiedereingliederung kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten dauern und richtet sich individuell auf die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Die Arbeitszeit wird langsam erhöht. Je nachdem, wie gut ein Arbeitnehmer mit den zusätzlichen Arbeitsstunden zurechtkommt, verändert sich dadurch die Dauer der Wiedereingliederung und somit der Stufenplan.

Die zu leistenden Arbeitsstunden im Stufenplan legt der behandelnde (Haus-)Arzt fest. 

Kann die Wiedereingliederung unterbrochen oder abgebrochen werden?

Die Wiedereingliederung kann unterbrochen werden, wenn der Arbeitnehmer erneut erkrankt und sie kann auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. 

Die Wiedereingliederung kann auch gänzlich abgebrochen werden. Der Arbeitnehmer kann dies jederzeit entscheiden. Der Arbeitgeber muss einen sachlichen Grund für einen Abbruch vorweisen können. 

Hat man einen Anspruch, in seinen alten Tätigkeitsbereich zurückzukehren?

Nein, diesen Anspruch hat man nicht. Der Aufgabenbereich kann sich ändern und es kann auch die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung bestehen bleiben, sollte ein Arbeitsplatz komplett wegfallen. 

Wie viel Geld bekommt man bei einer Wiedereingliederung?

Die Krankenkasse zahlt während der Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers, solange er noch arbeitsunfähig ist. Insgesamt werden maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Bezüge dieser Art bewilligt. 

Wie viel Urlaub hat man während der Wiedereingliederung?

Einen Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung nicht, da man weiterhin arbeitsunfähig ist. Der Bemessungszeitraum für den Urlaubsanspruch verkürzt sich entsprechend um die Dauer der Wiedereingliederung. Ein einfaches Beispiel: Der Arbeitsvertrag sieht 30 Urlaubstage im Jahr vor und die Wiedereingliederung nimmt sechs Monate in Anspruch, dann verbleibt für das restliche Jahr ein Urlaubsanspruch von 15 Tagen. 

Welche Erfahrungen habt ihr bisher mit der Wiedereingliederung gemacht? Habt ihr Erfahrungen mit dem Hamburger Modell? Ich bin gespannt, was ihr berichtet!

Viele Grüße

Eure Steffi

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Die Autorin Steffi, MFA/Wundexpertin (ICW)
Steffi Blog

Nach der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten in einer dermatologischen Praxis für 5 Jahre im Praxisalltag als MFA, seit 2014 bei Dr. Ausbüttel (DRACO®). Wundexpertin (ICW) und bloggende MFA mit Leidenschaft.

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