Behandlungsfall
Der Behandlungsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV als Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse.
Die meisten für Hausärzte berechnungsfähigen Leistungen, beispielsweise die Versichertenpauschale, die Chronikerzuschläge und die Vorhaltepauschale, beziehen sich auf den Behandlungsfall.