Aut-Idem-Regelung
Aut idem bedeutet „oder das Gleiche“.
Wenn der Arzt ein Medikament nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder den Austausch durch ein wirkstoffgleiches Medikament nicht ausgeschlossen hat, sind Apotheken verpflichtet, ein preisgünstiges – wenn möglich rabattiertes – Arzneimittel abzugeben.
Dieses Arzneimittel muss mit dem verordneten Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sein, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen sein und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzen. Anlage VII der AM-RL enthält Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit.
Die Aut-Idem-Regelung gilt nicht für enterale Ernährung und Verbandstoffe.