Die Anbindung der Pflege in die TI – ein Überblick
Die Telematikinfrastruktur ist seit vielen Jahren auf Grund verschiedener Gesetze wie z.B. das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in der Umsetzung.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) besteht zum 1.7.2025 für Pflegedienste und -Heime.
Rechtslage
Für Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen regelt insbesondere das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) die Anbindung: das DVPMG hat das 11. Sozialgesetzbuch um das Gesetz § 125a SGB IX ergänzt und schafft die Möglichkeiten zu Modellvorhaben, mit dem die Telepflege im Allgemeinen umfangreich erprobt werden kann. Finanziert werden diese Modellvorhaben aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung.
Der Ausbau der TI und der Anschluss der Einrichtungen kommt nur langsam in der Umsetzung an. Ende Mai 2023 wurde daher das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet, welches die verpflichtende Anbindung an die TI für Pflegeeinrichtung auf den 1. Juli 2025 setzt.
Termine zur Einführung der TI in der Pflege
Das sind die Termine für die Pflegebranche:
- 9. Juni 2021: Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) gibt vor, dass neben Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken auch weitere Leistungserbringer, wie Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden . der schrittweise Anschluss der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist nunmehr verpflichtend.
- 1. Juli 2021: Eine freiwillige Anbindung an die TI für Pflegedienste und -stationen kann bereits jetzt erfolgen. Die dadurch entstehenden Kosten den Pflegeeinrichtungen werden von der Pflegeversicherung finanziert. Ebenfalls werden die e wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI wird laut § 125 SGB XI ("Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur") von der Pflegeversicherung bezahlt.
- 1. Juli 2025: Die Anbindung an die TI ist für Pflegedienste und -heime ist verpflichtend (ursprünglich 1. Januar 2024).
- 2025/2026: Im Rahmen der "Stufenweisen Digitalisierung von Rezept-Typen“ der Gematik ist geplant Rezepte für "Häusliche Krankenpflege" und "Außerklinische Intensivpflege" über die TI – als elektronische Verordnung (eVO) – digital zu übermitteln (ursprünglich 1. Juli 2024).
- Juli 2026: Nun soll die Verschreibung von "Häuslicher Krankenpflege" und "Außerklinischer Intensivpflege" per eVO verpflichtend sein.