Die Anbindung der Pflege in die TI – ein Überblick

Die Anbindung der Pflege in die TI – ein Überblick

Die Telematikinfrastruktur ist  seit vielen Jahren  auf Grund verschiedener Gesetze wie z.B. das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in der Umsetzung. 

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) besteht zum 1.7.2025 für Pflegedienste und -Heime. 

Rechtslage

Für Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen regelt insbesondere das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) die Anbindung: das DVPMG  hat das 11. Sozialgesetzbuch um das Gesetz § 125a SGB IX ergänzt und schafft die Möglichkeiten zu Modellvorhaben, mit dem die Telepflege im Allgemeinen umfangreich erprobt werden kann. Finanziert werden diese Modellvorhaben  aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung.

Der Ausbau der TI und der Anschluss  der Einrichtungen kommt nur langsam in der Umsetzung an. Ende Mai 2023 wurde daher das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet, welches die verpflichtende Anbindung an die TI für Pflegeeinrichtung auf den 1. Juli 2025 setzt.

Termine zur Einführung der TI in der Pflege

Das sind die Termine für die Pflegebranche:

  • 9. Juni 2021: Das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) gibt vor, dass neben Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken auch weitere Leistungserbringer, wie Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden .  der schrittweise Anschluss der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist nunmehr verpflichtend.
  • 1. Juli 2021: Eine  freiwillige Anbindung an die TI für Pflegedienste und -stationen kann bereits jetzt erfolgen. Die dadurch entstehenden Kosten  den Pflegeeinrichtungen werden von der Pflegeversicherung finanziert. Ebenfalls  werden die e wissenschaftlich gestützte Erprobung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI wird laut § 125 SGB XI ("Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur") von der Pflegeversicherung bezahlt.
  • 1. Juli 2025: Die Anbindung an die TI ist für Pflegedienste und -heime ist verpflichtend (ursprünglich 1. Januar 2024).
  • 2025/2026: Im Rahmen der "Stufenweisen Digitalisierung von Rezept-Typen“ der Gematik ist geplant Rezepte für "Häusliche Krankenpflege" und "Außerklinische Intensivpflege" über die TI – als elektronische Verordnung (eVO) – digital zu übermitteln (ursprünglich 1. Juli 2024).
  • Juli 2026: Nun soll die  Verschreibung von "Häuslicher Krankenpflege" und "Außerklinischer Intensivpflege" per eVO verpflichtend sein.

Literatur

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.