Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Arztpraxis
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland zielt darauf ab, Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Rasse(Anm.), Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität zu verhindern.
Es gilt für Beschäftigungsverhältnisse, Bildung, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Gesundheitsdiensten. Das AGG ist für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland bindend.
Was bedeutet Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
- Unmittelbare Benachteiligung geschieht, wenn jemand direkt aufgrund persönlicher Eigenschaften wie Geschlecht oder Alter schlechter behandelt wird als andere in ähnlicher Lage.
- Mittelbare Benachteiligung tritt auf, wenn allgemeine Regeln oder Praktiken bestimmte Personen indirekt benachteiligen, obwohl sie neutral erscheinen.
- Belästigung umfasst Verhaltensweisen, die ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Arbeitsumfeld schaffen.
- Sexuelle Belästigung bezieht sich auf unerwünschtes Verhalten sexueller Natur, das die Würde einer Person beeinträchtigt.
Eine weitere Form der Benachteiligung ist übrigens die Anweisung zur Benachteiligung. Diese liegt vor, wenn jemand aufgefordert wird, andere zu diskriminieren.
Wozu verpflichtet das AGG die Arbeitgeber?
Gemäß § 12 AGG sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten über das Diskriminierungsverbot und dessen Umsetzung im Betrieb zu unterrichten.
Nach dem § 6 AGG als besonders geschützt gelten die Merkmale:
- Rasse(Anm.)/ethnische Herkunft: Niemand darf aufgrund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligt werden.
- Geschlecht: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ob männlich, weiblich oder divers, ist verboten.
- Religion/Weltanschauung: Niemand darf wegen seiner Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.
- Behinderung: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.
- Alter: Altersdiskriminierung ist unzulässig, außer bei objektiven, angemessenen Gründen wie Jugendschutz.
- Sexuelle Identität: Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung ist verboten.
Alle Entscheidungen im Arbeitsumfeld müssen frei von Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale sein.
Bei Verstößen gegen das AGG müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit verschiedenen Konsequenzen rechnen:
- Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen
- Reputationsverlust
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung
- In extremen Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen
Arbeitnehmer sind durch das AGG vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Das umfasst Ungleichbehandlungen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Sollten Sie solche Diskriminierungen erfahren, haben Sie das Recht, deren Beendigung zu verlangen sowie gegebenenfalls Schadensersatz oder eine Entschädigung einzufordern.
Wie gelingt die Umsetzung des AGG im Praxisalltag?
Für ein diskriminierungsfreies Arbeitsklima sollten Arztpraxen klare Regeln gegen Diskriminierung aufstellen und sicherstellen, dass Betroffene Vorfälle diskret melden können. Das stärkt ein respektvolles Miteinander.
Schulung und Bewusstseinsbildung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Schulungen zum AGG für das gesamte Team anzubieten. Der Grund dafür ist, dass jeder von Ihnen genau verstehen sollte, was Diskriminierung bedeutet, wie man sie erkennt und was zu tun ist, falls man selbst oder ein Kollege davon betroffen ist.
Gleichbehandlung bei Einstellungen und Beförderungen
Bei der Einstellung neuer MFA und bei Beförderungen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Bewerber unabhängig von ihren geschützten Merkmalen gleich behandelt werden.
Anpassungen für Mitarbeiter mit Behinderungen
Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass die Praxis barrierefrei ist und angemessene Anpassungen für Mitarbeiter mit Behinderungen vornehmen, um ihnen die gleichen Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
Anti-Diskriminierungsrichtlinien
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Text des AGG zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aushängen oder auslegen, um seiner Informationspflicht nachzukommen. Gemäß § 12 Abs. 5 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gesetz in der Praxis bekannt zu machen.
Respektvolles Arbeitsklima
Der Arbeitgeber muss ein Arbeitsumfeld schaffen, das von Respekt und Akzeptanz geprägt ist. Das bedeutet, dass Diskriminierung, Mobbing und Belästigung nicht toleriert werden dürfen.